Beihilfebearbeitung beim Landesamt für Besoldung und Versorgung
Begründung: Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) ist zuständig für die Bearbeitung der Beilhilfe für die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen