Umgang mit dem urgeschichtlichen Erbe in Baden-Württemberg

Antrag der Abg. Guido Wolf und Dr. Albrecht Schütte u. a. CDU

Begründung

Funde aus der Urzeit sind als Zeugnisse frühesten Lebens von großer Bedeutung. Sie verfügen über einen
immensen kulturhistorischen Wert, der auch einer breiten Öffentlichkeit in angemessener Weise zugänglich
gemacht werden sollte. In Baden-Württemberg ist das mit dem Homo Heidelbergensis, dem Homo Steinheimensis, dem Löwenmenschen von der Schwäbischen Alb, der Venus vom Hohle Fels und den Flötenfunden in besonderer Weise der Fall. Welche Formen der Präsentation und Voraussetzungen im Land für
die mögliche Erstellung eines strukturierten Gesamtkonzeptes bestehen, soll der vorliegende Antrag abfragen

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/4000/17_4677.pdf

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