Gemeinsamer Antrag der Abg. Dr. Matthias Miller, Dr. Albrecht Schütte u. a. CDU

Abgefragt wurden:

  • die Entwicklung der Bezuschussung des Katastrophenschutzes in Baden-Württemberg zwischen 2011 und 2022 hinsichtlich der im Haushalt vorgesehenen finanziellen Mittel und deren Einsatzes
  • die voraussichtliche Entwicklung der Bezuschussung des Katastrophenschutzes in Baden-Württemberg unter denselben Gesichtspunkten in den kommenden Jahren ab 2023
  • die Entwicklung der Beschaffungen für den Katastrophenschutz in Baden-Württemberg zwischen 2011 und 2022 hinsichtlich der im Haushalt vorgesehenen finanziellen Mittel und deren Einsatzes
  • die geplanten, durch Verpflichtungsermächtigungen gedeckten, aber noch nicht getätigten Beschaffungen für den Katastrophenschutz
  • der finanzielle Mehrbedarf durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz vom 17. Dezember 2020 und der Berücksichtigung der entstehenden Mehrausgaben im Haushalt
  • der voraussichtliche Handlungsbedarf bei der Finanzierung und Sachmittelausstattung des Katastrophenschutzes
  • die Bewertung der Landesregierung des Pilotprojektes „Labor Betreuung 5.000“
  • die Pläne der Landesregierung bezüglich der Anschaffung eigener Mobiler Betreuungsmodule
  • die Maßnahmen der Landesregierung, um die Betreuungsreserve des Bundes zu unterstützen
  • die maximal dem Bevölkerungsschutz in Baden-Württemberg zur Verfügung stehenden Kapazitäten für die Unterbringung von Personen im Katastrophenschutz
  • die kurzfristig für die Versorgung von Opfern von Katastrophenlagen zur Verfügung stehenden Betten in den Kliniken des Landes und in Reservekrankenhäusern

Dr. Albrecht Schütte, der seit Jahrzehnten ehrenamtlich in der DLRG engagiert ist, ergänzte:

„Seit 2016 haben wir die Ausgaben für den Katastrophenschutz um ein Vielfaches erhöht und erreichen 2022 einen Rekordwert. In diesem Jahr werden private Träger der Katastrophenhilfe und Kommunen vom Land mit Millionenbeträgen für den Katastrophenschutz unterstützt.  Mit diesen Mitteln geben wir denen eine adäquate Ausstattung, die mit ihrem ehrenamtlichen Einsatz, den Katastrophenschutz in unserem Land überhaupt erst ermöglichen. Vor dem Hintergrund von Corona, der Flutkatastrophe im Ahrtal und des Krieges in der Ukraine, ist uns allen bewusstgeworden, dass gerade bei der Ausstattung des Katastrophenschutzes weiterhin große Anstrengungen notwendig sind. Daher freue ich mich, dass die CDU-Fraktion hier einen Schwerpunkt setzt.“

B e g r ü n d u n g
Zur Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen aller Art – Katastrophenschutz – hat das Land vorbereitende Maßnahmen zu treffen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz vom 17. Dezember 2020 (GABl. S. 1268) wurde das Landeskatastrophenschutzgesetz geändert. Mit diesem Antrag wird die Landesregierung u. a. ersucht zu berichten, welche Finanzmittel das Land seit 2011 für den Katastrophenschutz aufgewendet hat, welche konkreten Beschaffungen getätigt worden sind und welche Mittel bereits für die Zukunft verplant sind. Der Antrag hat das Ziel, die Entwicklung der Haushaltsmittel und möglichen weiteren Finanzbedarf im Katastrophenschutz zu erfragen, damit eingeschätzt werden kann, ob und inwieweit Baden-Württemberg bestmöglich auf Katastrophen vorbereitet ist.

Unter dem folgenden Link finden Sie den Antrag „Entwicklung des Katastrophenschutzes in Baden-Württemberg“ als PDF-Dokument sowie die Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen.

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/2000/17_2393_D.pdf

Ein „Antrag“? Was ist das? 
Mit einem Antrag soll die Regierung zu einem bestimmten Handeln veranlasst werden. Fünf Abgeordnete oder eine Fraktion können einen Antrag einbringen.

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