Neue Auswahlrunde der Förderlinie „ Spitze auf dem Land“

Die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ richtet sich an besonders innovative Unternehmen. Sie treiben den Ländlichen Raum durch zukunftsorientierte Innovationen voran und prägen die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro.

„Oft findet man Hidden-Champions als mittelständisches Unternehmen im ländlichen Raum. Mit dem Förderprogramm ,Spitze auf dem Land´ fördern wir solche Unternehmen und sorgen dafür, dass wir auch in Zukunft eine erfolgreiche Wirtschaft bei uns im Land haben.“, so Schütte.

Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zur Bioökonomie leisten, können eine Förderung bis 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. In der Förderperiode 2021-2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgegeben. In den zurückliegenden Auswahlrunden der angelaufenen neuen Förderperiode bewarben sich 50 Unternehmen. Davon wurden 34 Projekte mit insgesamt knapp 14 Mio. Euro zur Förderung ausgewählt.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch die Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

Weitere Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/ sowie unter www.efre-bw.de zur Verfügung.

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