Eine „Verbundlösung Heidelberg-Mannheim rückt näher“, erklären der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Manuel Hagel MdL und der wissenschaftspolitische Sprecher, Dr. Albrecht Schütte MdL, in einer gemeinsamen Stellungnahme.

„Jetzt haben wir endlich Klarheit, dass der dringend notwendige Bau der neuen Mitte in Mannheim mit Mitteln aus dem Sozialministerium auch im Rahmen einer Verbundlösung Heidelberg-Mannheim gefördert werden kann“, sagt Manuel Hagel zum Ergebnis der förderrechtlichen Bewertung einer möglichen Verbundlösung zwischen dem städtisch getragenen Universitätsklinikum Mannheim und dem Universitätsklinikum Heidelberg. Hagel erklärt weiter: „Bisher ist der Prozess in Richtung Verbund schleppend verlaufen, jetzt müssen wir deutlich schneller vorankommen.“

Dazu ergänzt Dr. Albrecht Schütte: „Damit der kontinuierlich entstehende Verlust am Standort Mannheim endlich der Vergangenheit angehört, muss die Neue Mitte so schnell wie möglich realisiert werden. Zusätzlich können über einen Verbund jetzt zügig erhebliche Einsparungen erzielt werden.“  Zudem könnten die medizinischen Fakultäten, die beide zur Universität Heidelberg gehören, jetzt gemeinsam die Zukunft planen. „Dann ist klar, welche Schwerpunkte wo liegen. Damit kann die Neue Mitte dann noch zielgerichteter geplant werden.“

Insofern sei das Ergebnis des Gutachtens wie ein Baukasten für den Medizin- und Forschungsstandort Rhein-Neckar für Weihnachten. Aber der entfalte sein Potential auch nur, wenn damit tatsächlich gestaltet werde, so Hagel und Schütte abschließend.

Hintergrund:

Das vom Land in Auftrag gegebene Gutachten zur förderrechtlichen Bewertung einer möglichen Verbundlösung zwischen dem städtisch getragenen Universitätsklinikum Mannheim und dem Universitätsklinikum Heidelberg zeigt auf, dass das Klinikum Mannheim grundsätzlich auch bei der Realisierung eines Verbundmodells mit Investitionsmitteln nach dem Krankenhausfinanzierungs-gesetz (KHG) gefördert werden kann. Diese Investitionsmittel werden vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration verwaltet und an die Krankenhäuser weitergegeben.

Ziel des Verbunds beider Einrichtungen ist eine Optimierung der Krankenversorgung, von Forschung und Lehre und der ökonomischen Situation beider Häuser.

Eine interministerielle Arbeitsgruppe wird nun ein Konzept einer möglichen Verbundlösung erarbeiten, das dann von den zuständigen Ressortministern und der -ministerin weiter beraten wird. Im ersten Quartal 2023 wird die Grundsatzentscheidung über die Art der Verbundlösung angestrebt.

Diese Artikel könnten Ihnen auch gefallen

Sie Wollen Mehr erfahren?

Folgen Sie mir auf meinen sozialen Kanälen