Antragsfrist für Tilgungszuschuss Corona II bis zum 31. März 2022 verlängert

In ihrer Kabinettssitzung am 30. November 2021 hat die Landesregierung Baden-Württembergs die Antragsfrist für den Tilgungszuschuss Corona II bis zum 31. März 2022 verlängert. Damit können Schausteller und Marktkaufleute, Unternehmen der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie Dienstleister des Sports, der Unterhaltung und Erholung den Tilgungszuschuss für das Jahr 2021 noch bis zum 31. März 2022 beantragen.

Der CDU-Landtagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Sinsheim, Dr. Albrecht Schütte, zeigte sich über die Entscheidung erleichtert: „Die Verlängerung der Landesprogramms „Tilgungszuschuss Corona II“ bis zum 31. März 2022 kommt zum richtigen Zeitpunkt. Sie ist ein wichtiges Signal an all die Selbständigen und Kleinstunternehmer, die aktuell von den behördlichen Schließungen der Weihnachtsmärkte im Land betroffen sind oder durch weitere notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie Umsatzverluste erfahren. Wir dürfen die Betroffenen nicht im Regen stehen lassen.“ Seine Fraktion mache sich zudem beim Bund dafür stark, dass die Fortschreibung der Überbrückungshilfe III Plus diese Branchen ganz besonders in den Blick nimmt. Schütte betonte, dass der Zuschuss gerade jetzt Zahlungsfähigkeit und Existenz der Betriebe sichere.

Weitere Informationen

Das Landesförderprogramm Tilgungszuschuss Corona II schließt wie das Vorgängerprogramm auch für das gesamte Jahr 2021 eine Förderlücke in der Überbrückungshilfe III und III Plus. Die Unternehmen werden mit einem direkten Zuschuss zu den Tilgungsraten für betriebliche Kredite, für Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen („Finanzierungsleasing“), bei denen das Wirtschaftsgut dem Mieter beziehungsweise Leasingnehmer zugerechnet wird, sowie für Geldmarktdarlehen, unterstützt. Das Programm ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe III und III Plus des Bundes. Gefördert werden die Tilgungsraten im Förderzeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 und im Förderzeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021. Die Antragsfrist endet am 31. März 2022.

Weitere Informationen zu Programm und Antragstellung, insbesondere die Formulare für die Beantragung des Tilgungszuschusses II für das gesamte Jahr 2021 finden Sie unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/tilgungszuschuss-corona/

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