Zumeldung des Landtagsabgeordneten Dr. Albrecht Schütte

Start des Tourismusinfrastrukturprogramms 2024

Ab sofort können Städte und Kommunen wieder Anträge auf Förderung ihrer geplanten Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2024 (TIP) stellen. Insgesamt stehen voraussichtlich wieder 10 Millionen Euro für infrastrukturelle Einzelprojekte zur Weiterentwicklung des Tourismus vor Ort zur Verfügung. Mit einem Fördersatz von bis zu 60 Prozent übernimmt das Land wesentliche Teile der Investitionssumme für die kommunalen Tourismusvorhaben und leistet damit einen wichtigen Betrag für die Gesamtfinanzierung der Vorhaben.

„Durch die Corona-Pandemie haben die Deutschen das Reisen in Deutschland wieder neu entdeckt. Um diese Reiselust im eigenen Land für die Zukunft zu erhalten und ausländische Reisende weiter für Deutschland zu begeistern, ist es wichtig, die bestehenden Infrastrukturen im Tourismus auszubauen. Mit der neuen Ausschreibung des Tourismusinfrastrukturprogrammes können Kommunen ihr Angebot für Touristen mit Unterstützung des Landes weiter verbessern. “, so Schütte.

Mit dem TIP werden Gemeinden, Städte und Landkreise sowie kommunale Zusammenschlüsse bei der Finanzierung von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen durch einen Zuschuss vom Land unterstützt. Damit fördert das Land kommunale Projekte, die die Errichtung, Modernisierung, (energetische) Sanierung und den Umbau von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen in Baden-Württemberg zum Ziel haben und die für die Gestaltung eines zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind. Der Zuschuss kann bei prädikatisierten Kommunen und bei Vorhaben an zertifizierten Wander- und Radwegen bis zu 60 Prozent betragen. Gefördert werden nur Vorhaben, die überwiegend dem Tourismus nutzen.

Kommunen können bis spätestens 1. Oktober 2023 einen Antrag auf Förderung ihrer geplanten Infrastrukturmaßnahme über die Rechtsaufsichtsbehörden bei dem zuständigen Regierungspräsidium einreichen. Letztere stehen auch für die obligatorische Antragsberatung zur Verfügung.

Die einschlägige Verwaltungsvorschrift sowie die Antragsunterlagen finden Sie unter: https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Kommunale+Tourismusinfrastruktur++Foerderung+beantragen+Tourismusinfrastrukturprogramm-6006083-leistung-0

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