Schulen im Rhein-Neckar-Kreis erhalten Zuschüsse durch das Schulbauförderungsprogramm 2018

Gemeinsame Pressemitteilung der CDU-Landtagsabgeordneten Karl Klein, Claudia Martin, Julia Philippi und Dr. Albrecht Schütte: „Jede Investition in die Köpfe und in die Bildung ist eine Investition in die Zukunft“

Stuttgart / Rhein-Neckar. Insgesamt 89 Schulbaumaßnahmen an öffentlichen Schulen werden im Jahr 2018 mit rund 104 Mio. Euro aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs gefördert, damit liegt das Zuschussvolumen des Landes 36 Mio. Euro über dem des Vorjahres. Hinzu kommen rund 18 Mio. Euro für 65 Bauprojekte von Ganztagsschulen. Darauf haben sich das baden-württembergische Kultusministerium, das Finanz- und Innenministerium mit den Kommunalen Landesverbänden (Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg, Landkreistag Baden-Württemberg) verständigt.

Dies teilen aktuell die CDU-Landtagsabgeordneten Karl Klein, Claudia Martin, Julia Philippi und Dr. Albrecht Schütte in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit und freuen sich darüber, dass auch folgende Schulen im Rhein-Neckar-Kreis in den Genuss einer Förderung kommen:

1. Erweiterung der Comenius-Schule (SBBZ Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) in Schwetzingen: 1.074.000.- Euro.

2. Erweiterung der Friedrich-Hecker-Schule (Gewerbliche Schule) in Sinsheim: 97.000.- Euro.

3. Erweiterung der Theodor-Heuss-Grundschule in Eppelheim: 88.000.- Euro.

4. Umbau Karl-Drais-Schule (Gemeinschaftsschule) in Heddesheim: 212.000.- Euro.

5. Umbau der Neurottschule (Gemeinschaftsschule) in Ketsch: 372.000.- Euro.

6. Erweiterung und Umbau des Adolf-Schmitthenner-Gymnasiums in Neckarbirschofsheim: 2.764.000.- Euro.

7. Erweiterung der Stahlenburger-Grundschule in Schriesheim: 175.000.- Euro.

8. Erweiterung der Hans-Joachim-Gelberg-Grundschule im Ortsteil Lützelsachsen / Weinheim: 238.000.- Euro.

9. Neubau der Karl-Friedrich-Schimper-Gemeinschaftsschule in Schwetzingen: 2.859.000.- Euro.

Durch das Förderprogramm für Baumaßnahmen an Schulen mit ganztägigen Angeboten 2018 werden ferner die Erweiterung Hans-Thoma-Grundschule in Heddesheim mit 365.000.- Euro und die Erweiterung der Friedrich-von-Schiller-Schule (Gemeinschaftsschule) in Reilingen mit 309.000.- Euro bezuschusst. Klein, Martin, Philippi und Schütte: „Jede Investition in die Schulen und somit in die Köpfe und die Bildung ist eine Investition in die Zukunft, jeder Cent ist somit bestens angelegt.“ Förderfähig sind schulische Um-, Neu- und Erweiterungsbauten. Voraussetzung ist ein entsprechender langfristiger Bedarf, beispielsweise in Folge gestiegener Schülerzahlen oder als Ersatz für vorhandene Räume, die nicht mehr den schulischen Anforderungen entsprechen.

Die Einführung neuer pädagogischer Konzepte an den Schulen und die heterogenere Schülerschaft führen zu veränderten Anforderungen an ein Schulgebäude. Dazu gehören auch der Ausbau von Ganztagesangeboten sowie die Herausforderungen der Inklusion. Für die CDU-Landtagsfraktion ist es wichtig und richtig, die kommunalen Schulträger bei dieser weisungsfreien Pflichtaufgabe zu unterstützen, um gemeinsam für moderne Lern- und Lebensräume an den Schulen zu sorgen.

CDU-Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Wolfgang Reinhart MdL informierte in einer Stellungnahme darüber, dass das Land Baden-Württemberg im Rahmen der Schulbauförderung einen Regelzuschuss i.H.v. 33 Prozent des als förderfähig anerkannten Bauaufwands für Um-, Neu- und Erweiterungsbauten gewähre. Die Schulbauförderung sieht eine einmalige Förderung zur Schaffung der erforderlichen Flächen für den lehrplanmäßigen Unterricht, den ganztägigen Betrieb einer Schule oder auch für die Inklusion vor. Hierzu gehören nicht nur Neubaumaßnahmen, sondern auch die Erweiterung von Schulen, der grundrissverändernde Umbau von Schulen sowie der Erwerb und der Umbau eines Gebäudes zur Schaffung von Schulraum.

Ein Baukostenzuschuss für Ganztagsschulen setzt einen Ganztagsbetrieb an mindestens drei Wochentagen mit täglich mindestens sieben Zeitstunden und einem vom Schulträger beaufsichtigtem Angebot zum Mittagessen voraus. Die Schule muss über ein pädagogisches Konzept für den Ganztagsbetrieb verfügen. Förderfähig sind die zusätzlich erforderlichen Räume und Flächen für den Essens-, Betreuungs-, und Freizeitbereich. Grundsätzlich ist anzumerken, dass Schulgebäude im Eigentum der Schulträger stehen. Bau und Unterhaltung von Schulen sind somit Aufgaben der Schulträger, die diese in eigener Zuständigkeit als weisungsfreie Pflichtaufgabe wahrnehmen. Gemäß der Schullastenverordnung – SchLVO erhalten die Schulträger jährlich für jeden Schüler einen Sachkostenbeitrag. (Busse)

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