Bewerbung für „Spitze auf dem Land“ noch bis zum 28.2 Februar 2022 möglich

Förderprogramm stärkt Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen im Ländlichen Raum

„Mit Hilfe der Förderlinie „Spitze auf dem Land“ werden kleine und mittlere innovationsorientierte Unternehmen (KMU) mit weniger als 100 Mitarbeitern, die im Ländlichen Raum beheimatet sind, gezielt in ihrer Innovationsfähigkeit gestärkt. Die Technologieführerschaft der heimischen Unternehmen und die Spitzenstellung sogenannter „Hidden Champions“ sind der Garant für sichere Arbeitsplätze und Wohlstand, gerade im Hinblick auf die zunehmend stärker werdende internationale Konkurrenz,“ so der Sinsheimer Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte (CDU). „Daher wollen wir genau solche Firmen mit Spitze auf dem Land fördern.“

Dabei würden Wachstumsfelder von morgen, etwa die Bioökonomie und die Kreislaufwirtschaft in den Fokus gestellt.

Hintergrundinformationen:

Die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind.  Mit dieser Förderlinie sollen insbesondere Unternehmen, die einen wahrnehmbaren Beitrag zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft leisten und unser Leben umweltschonender und klimafreundlicher gestalten, unterstützt werden.

Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent.

Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Im Sinne des Green Deals können Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und zur Kreislaufwirtschaft beitragen, eine Förderung bis 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

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