Dr. Albrecht Schütte (CDU) MdL: Denkmalförderung in Höhe von rund 28 300 Euro für die Sanierung der evangelischen Michaelskirche in Sinsheim-Hilsbach

„Ich freue mich, dass das Land auch im Rahmen der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2022 einen Zuschuss in Höhe von 28 260 Euro für die Sanierung des Kirchturms der evangelischen Michaelskirche in Sinsheim-Hilsbach zur Verfügung stellt“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte. Im Zuge der ersten Tranche der Denkmalförderung 2021 erhielt die Michaelskirche in Sinsheim-Hilsbach bereits einen Zuschuss von 62 000 Euro.

Schütte sagte weiter: „Baden-Württemberg verfügt über eine große Zahl an bedeutenden Denkmalen. Dazu zählen die mehr als 96.000 Bau- und Kunstdenkmale sowie über 82.000 archäologische Denkmale.“ Diese machen das Land Baden-Württemberg zu einem der kulturell und historisch reichsten Lebensräume Deutschlands: „Mit den aktuell zur Verfügung gestellten Mitteln wollen wir als Land die Denkmale und ihre historische Bedeutung stärken und für nachkommende Generationen erhalten.“

Weitere Informationen:

Zum Erhalt und zur Sanierung von 75 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen weitere insgesamt 6,3 Millionen Euro freigegeben.

Land fördert kirchliche, kommunale und private Vorhaben:

In dieser zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2022 entfallen 30 Bewilligungen auf Vorhaben privater Eigentümerinnen und Eigentümer, 29 auf solche von Kirchen und 16 auf Vorhaben von Kommunen.

Dabei werden zum Beispiel Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bedeutenden Kirchbauten gefördert. Inhaltliche Schwerpunkte sind Fassaden- und Fenstersanierungen und Dachinstandsetzungen.

Als eines von nur wenigen Bundesländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent.

Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de

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