Informationsveranstaltung der CDU Schwetzingen zur Grundsteuer: Grundsteuerreform muss aufkommensneutral sein – Christdemokraten setzen sich für Anpassung des Hebesatzes ein

Das Thema Grundsteuerreform bewegt aktuell viele Bürgerinnen und Bürger. Dies zeigte sich bei der Informationsveranstaltung der CDU Schwetzingen zu diesem Thema am voll besetzten Welde-Saal der Gaststätte „Blaues Loch“. Der Vorsitzende der CDU Schwetzingen, Nils Melkus, konnte an diesem Abend neben den CDU-Stadträten Markus Bürger und Susanne Betrand-Baumann den Landtagsabgeordneten Dr. Albrecht Schütte als Referenten begrüßen. Der promovierte Physiker ist im Landtag von Baden-Württemberg Mitglied im für die Grundsteuerreform zuständigen Finanzausschuss und daher ein ausgewiesener Experte in diesem Thema.

„Die Grundsteuer fließt ausschließlich den Kommunen zu. Zuletzt lag das Grundsteueraufkommen im Land Baden-Württemberg bei 1,8 Milliarden Euro. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung unserer Städte und Gemeinden“, so Melkus zu Beginn der Veranstaltung. Politisch angestrebt habe die Reform der Grundsteuer keine Partei, aber sie sei nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig geworden. „Die Bewertung mit veralteten Einheitswerten, die jahrzehntelang nicht angepasst wurden, hat nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen, da gleiche Grundstücke dennoch zu einer unterschiedlichen Bewertung führen konnten. Die Entscheidung des Gerichts hat eine Reform unumgänglich gemacht“, gab Melkus einen kurzen Überblick.

Landtagsabgeordneter Dr. Albrecht Schütte informierte daraufhin über die Grundsteuerreform in Baden-Württemberg. Das Land habe von der Abweichungsmöglichkeit zum Bundesrecht Gebrauch gemacht und mit dem Landesgrundsteuergesetz umfassende landesrechtliche Regelungen geschaffen. Hier habe man sich in Baden-Württemberg für das sogenannte modifizierte Bodenwertmodell entschieden. Dabei hänge die Bewertung in diesem Modell von Grundstücksfläche und Bodenrichtwert ab. „Der Vorteil dieser Regelung ist der geringe Informationsaufwand und damit verbunden die einfache Umsetzbarkeit und Administrierbarkeit mit geringem bürokratischem Aufwand. Der deutliche Nachteil ist allerdings, dass eine Feinsteuerung beispielsweise durch Berücksichtigung des Zuschnitts des Grundstücks oder auch durch den Wert der Immobilie selbst nicht möglich ist“, erläuterte der CDU-Abgeordnete. Schütte machte in diesem Zusammenhang auch deutlich, dass sich die CDU-Landtagsfraktion und er persönlich für eine andere Ausgestaltung der Reform ausgesprochen hätten.

Die Bodenrichtwerte seien von den sogenannten Gutachterausschüssen in den Kommunen neu ermittelt worden. Als Bewertungsmaßstab würden die Preise für Grundstücksverkäufe der letzten Jahre herangezogen. Die Grundstücksfläche werde dann mit dem Bodenrichtwert multipliziert. Hieraus ergebe sich der Grundstückswert. Dieser werde dann mit der Grundsteuermesszahl (1,3 Promille für Gewerbegrundstücke bzw. 0,91 Promille für Wohngrundstücke) multipliziert und ergebe den Grundsteuermessbetrag. Dieser wiederum werde mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert und ergebe dann den Grundsteuerbetrag.

„Kein Bürger in Baden-Württemberg hat bisher einen Grundsteuerbescheid nach dem neuen Grundsteuerverfahren erhalten. Wir sind hier noch mitten im Prozess“, ging Schütte auf Fragen von Bürgern ein. Die aktuell teilweise verschickten Bescheide teilten lediglich den neu ermittelten Grundsteuermessbetrag mit. Dieser könne durch die aktualisierten Bodenrichtwerte teilweise deutlich über dem alten Betrag liegen. Die letztliche Höhe der Grundsteuer könne aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. „Die Kommunen werden im nächsten Jahr den Grundsteuerhebesatz anpassen müssen.  Die kommunalen Spitzenverbände haben zugesagt, die Grundsteuer für die Kommunen aufkommensneutral zu gestalten. Das bedeutet, dass nach der Neubewertung die Gesamteinnahmen der Grundsteuer nicht höher sein dürfen als vor der Reform. Hierzu müssen die Hebesätze angepasst werden“, so Schütte. Die CDU-Landtagsfraktion werde hier Transparenz schaffen und veröffentlichen, wie hoch der Hebesatz in der jeweiligen Kommune sein müsse, damit die Grundsteuerreform aufkommensneutral ist.

„Wir müssen aber auch ehrlich sein: nicht jeder wird nach der Reform dieselbe Grundsteuer zahlen wie vor der Reform. Sonst hätten wir die Reform nicht umsetzen müssen. Es wird Verschiebungen geben. Manche werden weniger Grundsteuer zahlen, andere etwas mehr“, erklärte Schütte.

CDU-Stadtrat Markus Bürger erläuterte im Anschluss die Situation für Schwetzingen. „Im aktuellen Haushaltsplan für das Jahr 2023 macht die Grundsteuer rund sechs Prozent der Einnahmen aus. Das sind bei einem Haushaltsvolumen von etwa 67 Millionen Euro knapp vier Millionen Euro“, erklärte Bürger. Der aktuelle Hebesatz betrage 460 Prozent (Grundsteuer B) und damit liege Schwetzingen im Mittelfeld der Region. Anhand einer aktuellen Karte erklärte Bürger auch die aktuellen Bodenrichtwerte für Schwetzingen und zeigte anhand von Beispielen die Berechnung der Grundsteuer. Man werde im nächsten Jahr die Situation mit neu vorliegenden Daten analysieren und auf dieser Grundlage dann eine Anpassung des Hebesatzes beschließen.

„Für uns als CDU gilt: zugesagt wurde eine für die Städte und Gemeinden aufkommensneutrale Grundsteuerreform. Und daran werden wir uns als CDU Schwetzingen auch halten. Wir werden uns für eine entsprechende Anpassung des Hebesatzes in Schwetzingen einsetzen, um das Ziel der Aufkommensneutralität zu erreichen. Mit uns gibt es keine Grundsteuermehreinnahmen durch die Hintertür“, erklärte Melkus und dankte sowohl Schütte als auch Bürger für die informativen Vorträge und die offene Diskussion.

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