Ab dem 2. Dezember gilt in Baden-Württemberg im Regelfall nur noch eine häusliche Quarantäne von 10 Tagen
Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 25. November 2020 sind Bund und Länder darin übereingekommen, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall 10 Tage festzulegen. Zudem gelten neue Regelungen zur Quarantäne in Schulen. Die Corona-Verordnung Absonderung wird in diesen Punkten angepasst und tritt am 2. Dezember 2020 in Kraft.
Hier finden Sie vorab die wichtigsten Fragen und Antworten:
Quelle: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Soziales und Integration