Häusliche Quarantäne wird auf 10 Tage festgelegt
Ab dem 2. Dezember gilt in Baden-Württemberg im Regelfall nur noch eine häusliche Quarantäne von 10 Tagen Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom
Ab dem 2. Dezember gilt in Baden-Württemberg im Regelfall nur noch eine häusliche Quarantäne von 10 Tagen Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom
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