Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 30. April 2020

Am 30. April 2020 hat die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und den 16 Länderchefs zur Coronakrise getagt. Das Abschlusspapier finden Sie als Anlage.

Eine Übersicht zu den wesentlichen Punkten:

1. Vereinbarte weitere Lockerungen – jeweils unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln:
• Wie bereits am 15. April festgelegt, dürfen ab kommenden Montag, den 4. Mai, die Friseure wieder ihre Betriebe öffnen.
• Zudem dürfen auch wieder Gottesdienste stattfinden.
• Spielplätze dürfen wieder genutzt werden.
• Auch Museen, Ausstellungen und Galerien, Gedenkstätten, sowie zoologische und botanische Gärten können wieder geöffnet werden.
• In den Kliniken sollen wieder planbare/verschiebbare Operationen durchgeführt werden.
Achtung: Damit diese Beschlüsse Wirkung entfalten, müssen sie in die Corona-Verordnungen der jeweiligen Länder eingearbeitet werden. Das wird vermutlich – leider – nicht von allen Ländern einheitlich genauso umgesetzt. Zudem wird es unterschiedliche Termine für einzelne dieser Lockerungen je nach Bundesland geben.

2. Konzepte, die bis zum 6. Mai erarbeitet werden, zur

• schrittweisen weiteren Öffnung von Schulen und Kinderbetreuungsangeboten
• schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebes.
Bemerkung: Da bereits heute in mehreren Bundesländern Sportarten wie Golf oder Tennis unter Auflagen erlaubt sind und auch der Spitzensport unter Beachtung von Hygieneregeln wieder trainieren darf, spreche ich mich dafür aus, auch in Baden-Württemberg baldmöglichst Einzelsportarten wie Leichtathletik, Golfen, Schwimmen, Segeln oder solche, die über Distanz gespielt werden, wie Tischtennis und Tennis bzw. Sportarten mit Tieren wie z.B. das Reiten unter Auflagen wieder zu ermöglichen.


3. Vorschläge für Rahmenbedingungen, die bis zu der auf den 6. Mai folgenden Konferenz (MPK) erarbeitet werden, zur

• schrittweisen Öffnungen von Gastronomie- und Tourismusangeboten und
• der weiteren Kultureinrichtungen.

4. Klarstellung zu Großveranstaltungen, die voraussichtlich bis zum 31. August untersagt sind:

• Volksfeste
• größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern
• größere Konzerte, Festivals, • Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder
• Kirmes-Veranstaltungen.

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