„Badische Flagge muss wieder wehen“

Gemeinsame Pressemitteilung der CDU-Landtagsabgeordneten Tobias Wald, Ulli Hockenberger und Dr. Albrecht Schütte

Tobias Wald MdL, Ulli Hockenberger MdL und Dr. Albrecht Schütte MdL.

„Wir wollen, dass die badische Flagge wieder auf dem Schloss in Karlsruhe weht. Und wir wollen, dass die badische Flagge wie auch die württembergische Flagge auf den Dienstgebäuden des Landes wehen dürfen. Die Verwaltungsvorschrift des Landes muss dahingehend geändert werden.“ Das fordern die CDU-Landtagsabgeordneten Ulli Hockenberger (Wahlkreis Bruchsal), Dr. Albrecht Schütte (Wahlkreis Sinsheim) und Tobias Wald (Wahlkreis Baden-Baden). Sie haben sich mit einem gemeinsamen Schreiben an das zuständige Staatsministerium gewendet.

Die Verärgerung ist groß: Die badische Flagge musste vom Turm des Karlsruher Schlosses weichen – nach einem Hinweis des Staatsministeriums auf die Verwaltungsvorschrift vom 23. August 2011, wonach laut Absatz 1.6 nur die Landesdienstflagge, Landesflagge, Europaflagge oder die Bundesflagge gehisst werden dürfen. Seitdem gibt es Protest.

„Wir teilen diese Sicht und wollen eine Neuregelung auch im Hinblick auf die Tatsache, dass die oben genannte Verwaltungsvorschrift am 22. August dieses Jahres außer Kraft tritt: Künftig sollen auf den Dienstgebäuden des Landes auch die badische und württembergische Landesflagge erlaubt werden“, heißt es in der Mitteilung der drei Abgeordneten. Das jetzt durchgesetzte Verbot für die badische Fahne wecke verständlicherweise nicht nur Emotionen. Sondern: „Die Menschen zeigen ihre Verbundenheit mit dem badischen Landesteil. Sie zeigen Geschichtsbewusstsein. Letztlich geht es um die kulturelle Identität.“

In diesem Zusammenhang weisen die Abgeordneten darauf hin, dass die sogenannte „Regenbogenfahne“ im Jahr 2013 auf dem Neuen Schloss in Stuttgart gehisst worden war. Anlass waren die Christopher-Street-Days. Damals hatte die Landesregierung argumentiert, es handele sich um ein Signal für Toleranz und Vielfältigkeit. Diese Vielfältigkeit sollte bei einer Neufassung der Verwaltungsvorschrift für die badische und die württembergische Landesflagge ebenfalls gelten.

Quelle / Fotos: CDU-Landtagsfraktion BW

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