Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg gültig ab dem 8. März 2021
Die Landesregierung hat am 7. März 2021 die 6. Corona Verordnung beschlossen, die noch am gleichen Tag notverkündet wird. Die Änderungen treten zum 8. März
Die Landesregierung hat am 7. März 2021 die 6. Corona Verordnung beschlossen, die noch am gleichen Tag notverkündet wird. Die Änderungen treten zum 8. März
Büro: 0711-2063 8590
Mobil: 0179-2304036