Landeswirtschaftsministerium weitet Hilfe für Schausteller, Marktkaufleute und Unternehmen der Event- sowie Veranstaltungsbranche aus und vereinfacht Zugang

Schausteller, Marktkaufleute und Unternehmen der Event- und Veranstaltungsbranche sowie das Taxigewerbe können künftig leichter als bisher Mittel zur Überbrückung der Corona-Pandemie beantragen. Dazu weitet das Land die Möglichkeiten für den Tilgungszuschuss aus. Das gab das Wirtschaftsministerium am Mittwoch, 13. Januar 2021 bekannt. Künftig sind nun auch Zuschüsse für bewährte und am Markt etablierte Finanzierungsinstrumente wie Mietkauf, Geldmarktdarlehen und Finanzierungsleasing möglich. Die Bescheinigung der Tilgungsrate kann nun auch durch Finanzdienstleistungsinstitute bescheinigen.

Mit den verbesserten Konditionen wird eine wichtige Lücke geschlossen, denn Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen werden in der Überbrückungshilfe des Bundes nur dann gefördert, wenn das Wirtschaftsgut beim Vermieter beziehungsweise Leasinggeber bilanziert wird. Wenn die dagegen beim Mieter beziehungsweise wie bei Spezial-Leasing-Verträgen beim Leasingnehmer erfolgt, werden diese in der Überbrückungshilfe nicht gefördert.

Im Rahmen der Förderung wurden inzwischen knapp 1.000 Anträge mit einem Volumen von 8,4 Millionen Euro von der L-Bank bewilligt und ausbezahlt. Insgesamt wurden bisher rund 2.000 Anträge bei den Industrie- und Handelskammern des Landes, die eine Vorprüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität vornehmen, gestellt. Der Tilgungszuschuss Corona kann noch bis zum 24. Februar 2021 beantragt werden.

Weitere Informationen

Der Tilgungszuschuss Corona fördert von der Jahrestilgungsrate 2020 des antragstellenden Unternehmens einmalig die Hälfte mit einem Satz von 80 Prozent. Förderfähig sind dabei die nach den Regeltilgungsplänen im Jahr 2020 anfallen-den Tilgungsraten ab Bewilligung von Krediten. Die maximale Förderung mit dem Tilgungszuschuss beträgt 150.000 Euro je Antragsteller. Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg aus den Wirtschaftsbereichen der Schausteller und Marktkaufleute, Veranstaltungs- und Eventbranche und Taxiunternehmen einschließlich Unternehmen, die Kfz mit Fahrer zur Personenbeförderung vermieten.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Sie hier:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/tilgungszuschuss-corona/

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