Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember 2020 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt beschlossen, auch an den Schulen und Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich einzuschränken. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen und Kindertagesstätten bundesweit grundsätzlich geschlossen. Das Kultusministerium hat im Zuge der Schließung der Schulen und Kitas zum 16. Dezember 2020 Orientierungshilfen für die Notbetreuung den Einrichtungen zur Verfügung gestellt.
Orientierungshilfen für die Notbetreuung in Schulen und Kitas
- Veröffentlicht am: Dezember 15, 2020
- Kategorien: Arbeit im Landtag, Corona
Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on email
Diese Artikel könnten Ihnen auch gefallen
Corona
Vierte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung
Die vierte Änderungsverordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg wurde notverkündet und tritt am 18. Januar 2021 in Kraft. Weitere Informationen der Landesregierung finden sich hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
Januar 17, 2021
Arbeit im Landtag
Mit klarer Stategie und Konsequenz Öffnungen ermöglichen
Die CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Albrecht Schütte und Karl Klein fordern in der aktuellen Diskussion über den weiteren Verlauf der Pandemie eine klare Strategie, bei der Testen
Januar 13, 2021
Arbeit im Landtag
Landeswirtschaftsministerium weitet Hilfe für Schausteller, Marktkaufleute und Unternehmen der Event- sowie Veranstaltungsbranche aus und vereinfacht Zugang
Schausteller, Marktkaufleute und Unternehmen der Event- und Veranstaltungsbranche sowie das Taxigewerbe können künftig leichter als bisher Mittel zur Überbrückung der Corona-Pandemie beantragen. Dazu weitet das
Januar 13, 2021