Zusätzliche Vorschriften kosten Zeit, die besser für den Betrieb genutzt wäre
„Die Nachfrage nach Bier geht weltweit zurück, das macht das Geschäft für uns als Händler eines zentralen Bestandteils schwierig.“ Mit diesen Worten beschrieb Rudolf Eisemann dem CDU-Landtagsabgeordneten Albrecht Schütte bei dessen Besuch der Firma Eisemann Hopfen in Spechbach die Lage der Branche. Das Unternehmen, welches vor über 150 Jahre in Heidelberg gegründet wurde, wird heute von Rudolf Eisemann, seiner Ehefrau Hildegard und seinem Sohn Franz Rudolf in 5ter bzw. 6ter Generation geführt.
Eisemann beschafft Hopfen bei Landwirten vor allem in den großen deutschen Anbaugebieten Hallertau und Tettnang aber auch im Ausland und vertreibt diesen in Form von Pellets und Extrakten an Brauereien. Rudolf Eisemann erläuterte, dass ursprünglich in der hiesigen Region Hopfen angebaut wurde, der aber zunächst in Kriegszeiten durch Tabak und danach durch andere Kulturen ersetzt wurde. Heute sei Spechbach für den Betrieb ein strategisch günstiger Standort, da sich sowohl München als auch Hamburg in vertretbarer Zeit erreichen ließen. Beliefert werden neben regionalen Abnehmern auch große, überregional bekannte Brauereien.
Zudem beschrieben die Eisemanns, dass auf 100 Liter Bier nur 200g Hopfen verwendet werden, damit aber ganz wesentlich der Geschmack des Bieres beeinflusst wird und ergänzten: „Trotzdem versuchen manche in dem umkämpften Markt an dieser falschen Stelle zu sparen.“ Im Gespräch wurde deutlich, unter welchem Druck dieses Geschäft aktuell steht. Einerseits durch die wirtschaftliche Lage aber mindestens ebenso durch die zunehmende Bürokratie. Für ein mittelständisches Familienunternehmen bedeuteten die zahlreichen Nachweis- und Dokumentationspflichten wie etwa die Verpackungsverordnung der EU einen erheblichen zusätzlichen personellen und zeitlichen Aufwand. „Im Land reduzieren wir die Berichtspflichten aktuell deutlich, aber das hilft Ihnen nur bedingt.“, führte Schütte aus und versprach die Anliegen der Mittelständler an die Kollegen von Bund und Europa weiterzuleiten.
Die Unternehmer machten zudem deutlich wie exakt Nachweismethoden heute sind. Einerseits sichert dies die Qualität des Hopfens, andererseits sinkt die Nachweisschwelle auch für nicht gesundheitsbeeinträchtigende Stoffe, so dass Substanzen im Kleinstbereich aufgespürt werden können. Hopfenprodukte, die vor der Einführung neuer Grenzwerte in Bezug auf Pflanzenschutzmittel hergestellt wurden, durften bisher ohne Einschränkungen vermarktet werden. Inzwischen gebe es Fälle, wonach diese Hopfenprodukte innerhalb einer Übergangsfrist von 2 Jahren aufgebraucht werden müssen, ansonsten verlieren sie rückwirkend ihre Verkehrsfähigkeit.
„Indem wir u.a. flexibler als die Großen der Branche agieren, bedienen wir ein spezielles Marktsegment.“, erklärten die Unternehmer, wie sie bei all den verschiedenen Herausforderungen weiterhin erfolgreich am Markt agieren.
Im Anschluss an das Gespräch zeigten Rudolf und Franz Rudolf Eisemann dem Abgeordneten noch das betriebseigene Kühllager, in dem der Hopfen konstant bei vier Grad lagert, bevor er an die Brauereien ausgeliefert wird. So bleibt die Qualität des Rohstoffs bis zur Weiterverarbeitung erhalten.
Der Abgeordnete zeigte sich beeindruckt von dem Besuch und bedankte sich bei Eisemanns für den Einblick in ihr Unternehmen.