Das Land Baden-Württemberg hat eine neue Corona Verordnung für die Schulen veröffentlich, wodurch ab Montag, dem 18. Oktober 2021 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung am Platz entfällt. Nur auf den Begegnungsflächen bleibt die Pflicht bestehen.
Die wichtigsten Punkte der neuen Verordnung finden Sie hier:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-schule