Land übernimmt Kosten der Kommunen auch für privat untergebrachte Flüchtlinge aus der Ukraine

Die Landesregierung sowie die Kommunalen Landesverbände (Städtetag, Landkreistag und Gemeindetag) Baden-Württemberg haben sich bei der Finanzierung von privat untergebrachten Geflüchteten aus der Ukraine geeinigt: Demnach übernimmt das Land die Kosten für die Sozialleistungen, wie etwa Unterstützung bei Lebensunterhalt und Wohnung. Städte, Landkreise und Gemeinden bekommen die Leistungen erstattet, wenn die Geflüchteten dort registriert sind und den Regierungspräsidien gemeldet werden.

Der Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte begrüßt diesen Schritt: „Land und Kommunen stellen sich gemeinsam ihrer humanitären Verantwortung und bieten Menschen, die aus der Ukraine vor Putins brutalem Angriffskrieg fliehen, Schutz. Ich bin froh, dass die Einigung heute erzielt und eine schnelle, pragmatische Lösung gefunden wurde.“ Schütte selbst engagiert sich seit einigen Wochen in seiner Heimatgemeinde Bammental für die ukrainischen Geflüchteten.

Schütte unterstrich, dass Putins Krieg unschuldige Menschen aus der Ukraine auf die Flucht zwinge. Viele davon kommen auch in Baden-Württemberg unter. „Anders als in vorherigen Flüchtlingsbewegungen kommen viele Menschen auch privat unter und direkt vor Ort an. Darauf stellt sich das Land jetzt ein und reagiert mit pragmatischen Lösungen, auch in Finanzierungsfragen. Die aktuelle Herausforderung ist eine enorme. Die erreichte Vereinbarung ist daher auch ein klares Signal: Das Land und die kommunale Familie ziehen in dieser Zeit gemeinsam an einem Strang“, so Schütte.

Die Einigung basiert auf einer Sonderregelung für nicht mehr vorläufig untergebrachte Geflüchtete. Die Sonderregelung ergänzt eine Vereinbarung der Gemeinsamen Finanzkommission aus dem Jahr 2019. Die Sonderregelung wurde erforderlich, weil die Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine flüchten, ohne Visum einreisen können und zunächst oftmals privat bei Freunden und Familie unterkommen.

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