Mit Schreiben vom 9. Dezember 2020 an alle allgemeinbildenden, weiterführenden und beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft hat das Kultusministerium Festlegungen für die Stadt- und Landkreise getroffen, in denen die 7-Tage-Inzidenz auf über 300 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner steigt. Die Anordnung ist Teil der erweiterten Hotspot-Strategie und sieht folgende Maßnahmen vor:
– Alle allgemein bildenden und beruflichen Schulen gehen ab der Klassestufe 8 vollständig in den Fernunterricht über
– Ausgenommen hiervon sind die in § 6 b Nr. 2 und 3 der Corona-Verordnung Schule genannten Schülerinnen und Schüler (die Corona VO Schule können Sie hier einsehen: Kultusministerium – CoronaVO Schule vom 7. Dezember (km-bw.de))
– Für den Zeitraum des Fernunterrichts in den betroffenen Klassenstufen vorgesehene Klassenarbeiten sind abzusagen und – sofern für die Notenbildung zwingend erforderlich – neu anzusetzen, sobald wieder Präsenzunterricht an der Schule möglich ist
– Für eine Rückkehr zum Präsenzunterricht gilt § 6b Nr. 6 Corona-Verordnung Schule entsprechend
Spätestens ab dem 14. Dezember 2020 ist der Übergang in den Fernunterricht bei den oben genannten Bedingungen zu vollziehen.
Ergänzend hierzu informiert das Kultusministerium auch über den Schuldbetrieb an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) vor den Weihnachtsferien. Während bei den allgemeinen Schulen am 21. und 22. Dezember Präsenzunterricht nur die die Klassen 1 bis 7 vorzusehen ist und ab Klasse 8 Fernunterricht stattfindet, die für die SBBZ diese Regelung nicht. Hier werden die Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen in Präsenz unterrichtet. Die Präsenzpflicht ist an diesen beiden Tagen jedoch ausgesetzt, sodass Eltern ihre Kinder zuhause lassen können, um die Tage vor Weihnachten zur Kontaktminimierung zu nutzen.