Informationen des Kultusministerium zum Schulbetrieb nach den Osterferien

Anbei finden Sie eine Information des Kultusministerium über die Entscheidung des Staatsministeriums bezüglich des Schulbetriebs nach den Osterferien in Baden-Württemberg.

  • ln der Woche ab dem 12. April 2021 findet kein Präsenzunterricht statt. Schul- bzw. Wechselbetrieb ausschließlich für die Abschlussklassen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung, andere Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit den entsprechenden Bildungsgängen, sowie die Schulkindergärten mit diesen Förderschwerpunkten.
  • Die Präsenzpflicht (nicht die Schulpflicht) bleibt weiterhin ausgesetzt
  • Notbetreuung für die Kinder der 1. bis zur 7. Klasse
  • Grundschüler lernen ab der ersten Woche nach den Osterferien wieder mit Materialien, entweder analog oder digital
  • Für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse wird Fernunterricht angeboten

Derzeit ist vorgesehen ab dem 19. April 2021 wieder den Wechselbetrieb für alle Klassenstufen aller Schularten wieder einzuführen. Hinzu folgen zugegebener Zeit weiter Auskünfte durch das Kultusministerium.

Die Teststrategie:

  • Ab dem 12. April sollen alle in der Notbetreuung, sowie dem Schulischen Präsenzbetrieb das vorgehaltene Testangebot auf freiwilliger Basis nutzen können.
  • Ab dem 19. April wird die Testung zur Zugangsvoraussetzung, um am Präsenzbetrieb oder an der Notbetreuung teilzunehmen

Für die Schülerinnen und Schüler die an den Abschlussprüfungen teilnehmen, wird darum gebeten in den beiden letzten Wochen vor den Abschlussprüfungen gänzlich auf Fernunterricht umzustellen. Bei den Abschlussprüfungen, ebenso wie bei schriftlichen Leistungsfeststellungen, gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern sowie das Tragen einer Medizinischen Maske.

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