Ergebnisse der Konferenz der Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzleramt

Am 2. Dezember 2021 haben Kanzlerin und Länderchefs Vorgaben beschlossen, die in allen Bundesländern als Mindestmaß gelten. Mit weitgehenden Einschränkungen für Ungeimpfte soll die Übertragungsrate deutlich reduziert werden und eine weitere Belastung der Intensivstationen gebremst werden, da die Wahrscheinlichkeit intensivpflichtig zu werden für Ungeimpfte viel höher als für Geimpfte ist. Letztere müssen nur beatmet werden, wenn sie zusätzlich schwere Einschränkungen des Immunsystems haben.

Die Länder können über diese Vorgaben hinweg weitere Einschränkungen für ihr Gebiet verfügen, was in Baden-Württemberg in Planung ist. Die entsprechende Verordnung wird sobald verabschiedet hier verlinkt.

Die Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass es rascher, zusätzlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bedarf. Daher wurde unter anderem beschlossen:

  • Einrichtung eines Bund-Länder Krisenstabs im Bundeskanzleramt
  • Impfungen sollen künftig auch über Delegationen an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte – etwa in Altenheimen – möglich sein
  • Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung ist künftig nur noch für Geimpfte und Genesene möglich (2G). Ergänzend ist auch die Einführung von 2G+ (tagesaktueller Testnachweis) möglich
  • Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel
  • strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (eigener Haushalt plus zwei Personen eines weiteren Haushalts)

Den gesamten Beschluss können Sie hier einsehen:

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