Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 30. Januar 2021

Die Landesregierung hat am 30. Januar 2021 die sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung veröffentlicht. Die Änderungen treten zum 1. Februar 2021 in Kraft.

Wesentliche Änderungen:

  • Bis zum 14. Februar 2021 bleiben die Kitas, Grundschulen und alle weiterführenden Schulen geschlossen (da anschließend bewegliche Ferientage folgen, welche die meisten Schulen als Fastnachtsferien nutzen, bleiben bis zum 21. Februar 2021 Kitas, Grundschulen und alle weiterführenden Schulen auch in der darauffolgenden Woche weiterhin geschlossen). Eine abweichende Regelung für Abschlussklassen ist möglich. Es wird weiterhin eine Notbetreuung in Kitas und bis zur 7. Klassenstufe angeboten.
  • Für Besucher oder sonstige Externe Personen ist der Zutritt zu Krankenhäuser ausschließlich nach vorherigem Antigentest sowie einem Atemschutz, welche die Anforderungen des Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, gestattet. Den Kindern im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren ist eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt. Es obliegt den Krankenhäusern ihren Besuchern die Durchführung der Testung anzubieten.
  • Für Wettannahmestellen gilt, dass sie unter Hygieneauflagen kontaktarm Wettscheine annehmen dürfen, dafür gelten allerdings die Regelungen für Mischsortimente und die Personenbeschränkungen pro 10 Quadratmeter des Einzelhandels.

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