Die Landesregierung hat am 19. März 2021 die Änderungsverordnung zur 6. Verordnung der Landesregierung über Corona-VO auf den Weg gebracht.
Inhaltlich geht es im Wesentlichen um folgende Änderungen, die ab Montag, 22. März 2021 in Kraft treten:
1. Pflicht zum Tragen einer qualifizierte Mund-Nasenbedeckung auch in Grundschulen
2. Inzidenzabhängige Öffnung von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen nach Maßgabe der jeweils geltenden Kontaktbeschränkung
3. Zwingende Anpassungen aufgrund laufender VGH-Verfahren (Öffnung von Autokinos , Zulassung von Nachhilfeunterricht)
Der von der MPK vorgesehene 4. Öffnungsschritt – geplant frühestens ab dem 22. März – wird vorläufig ausgesetzt. In der Stufe waren weitere Öffnungen bei Inzidenzwerten unter 50 bzw. zwischen 50 und 100 Neuinfektionen vorgesehen. Dazu zählte beispielsweise die Öffnung der Außengastronomie mit negativen Schnelltest.