Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 10. Februar 2021

Die Landesregierung hat am 10. Februar 2021 die siebte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung veröffentlicht. Die Änderungen treten zum 11. Februar 2021 in Kraft.

Wesentliche Änderungen:

  • Die allgemeine Ausgangsbeschränkung um 8 Uhr wurde aufgehoben, allerdings können die Kommunen die nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umzusetzen.
    • Voraussetzung dafür ist, dass die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen (mit dem Coronavirus) je 100.000 Einwohner, sieben Tage in Folge, in einem Land- oder Stadtkreis bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist und unter Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist.

Hier finden Sie Details zu den Änderungen und die Verordnungen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

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