Hier finden Sie die aktuellen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz. Bitte beachten Sie dabei, dass der Punkt mit den Osterruhetagen von der Bundeskanzlerin gestrichen wurde. Die Vereinbarung muss nun noch im Rahmen einer Landesverordnung umgesetzt werden, um Gültigkeit zu erlangen.
Unter anderem gelten folgende Beschlüsse:
- Die bestehenden Beschlüsse bleiben weiterhin gültig und
bis zum 18. April 2021 verlängert. - Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten
Beschluss vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte
(„Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei
aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab
dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten
haben, wieder in Kraft (Notbremse).“) konsequent umgesetzt werden.
Für die vereinbarten Öffnungsschritte wurde als Voraussetzung vereinbart, dass in
dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter
100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht wird.
Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum der Neuinfektionszahlen
scheiden also auch unterhalb dieser Inzidenzschwelle aus. - Angesichts des deutlich exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch
zusätzliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die
Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Deshalb werden in Landkreisen mit
einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 weitergehende Schritte umgesetzt. Dies kann
insbesondere sein:
a. Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW,
soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;
b. weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von
Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind,
tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.
c. Ausgangsbeschränkungen;
d. verschärfte Kontaktbeschränkungen. - Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit
der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen. - Nach Ostern wird umfangreiches Testen für die Bekämpfung der Pandemie noch
mehr eine entscheidenden Rolle spielen. Seit dem 8. März 2021 übernimmt der
Bund die Kosten für mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche
(Bürgertest). Es ist den Ländern und Kommunen seitdem sehr schnell gelungen,
flächendeckend und in Kooperation mit vielen unterschiedlichen Partnern vor Ort
(u.a. kommunale Testzentren, Ärzte, Apotheker, Einzelhändler, Hilfsorganisationen,
uvm.) eine entsprechende Infrastruktur für dieses Testangebot aufzubauen. Die
eingesetzte Taskforce Testlogistik hat sichergestellt, dass alle Länder für die
Monate März und April durch bereits getätigte und noch laufende Beschaffungen
ausreichend mit Schnell- und Selbsttests versorgt sind.
Bitte beachten Sie dass der Punkt mit den Osterruhetagen gestrichen wurde!
Das Pressestatement des Bundeskanzlerin bzgl. der Osterruhetage finden Sie hier: