Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar wurde entschieden, die Einschränkungen zur Verlangsamung der Ausbreitung von Corona bis Mitte Februar in Kraft zu lassen. Zudem wird die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert. Das sind sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Diese Masken haben eine höhere Schutzwirkung haben als Alltagsmasken, die keiner Normierung in Hinblick auf ihre Wirkung unterliegen. 

Zudem wollen Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative gestartet, um kurzfristig Bundeswehrsoldaten und im zweiten Schritt

Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests z.B. in Pflegeeinrichtungen zu bringen.

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