Mit Wirkung zum 15. Oktober 2021 nimmt das Land Anpassungen an der aktuell gültigen Corona-Verordnung vor. An der bereits Mitte September eingeführten dreistufigen Systematik mit den an der Hospitalisierungsrate orientierten Basis-, Warn- und Alarmstufen wird dabei grundsätzlich festgehalten.
Neu eingeführt wird das 2G-Optionsmodell. Damit verbunden sind Erleichterungen für solche Einrichtungen und Veranstaltungen, zu denen nur Geimpfte und Genesene Zutritt erhalten.
Mit der Anpassung sind folgende weitere Anpassungen vorgesehen:
- Einführung eines 2G-Optionsmodells zur Lockerung der Maskenpflicht in der Basisstufe;
- Klarstellung, dass ein Test, der unter der Aufsicht einer Anbieters durchgeführt wird, welcher das Vorliegen eines Testnachweises überprüfen muss, nur am Ort der Testung gültig ist;
- Ausweitung der Möglichkeit der Datenerhebung auf die Corona-Warn-App und vergleichbare Applikationen;
- Aufhebung der Personenobergrenze von 25.000 Teilnehmenden bei Großveranstaltungen sofern ausschließlich immunisierten Personen Zutritt gewährt wird;
- Aufhebung der Untersagung des Betriebs von Dampfbädern, Dampfsaunen und Warmlufträumen; der Zutritt ist nur für immunisierte Personen zulässig;
- Ausweitung der zweimal wöchentlichen Testannahmepflicht für nicht-immunisierte Beschäftigte sowie Selbstständige mit Außenkontakt auch in der Basisstufe;
Weitere Informationen zur Verordnung finden Sie hier:
Hier können Sie die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick sehen: