Aktualisierte Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 13. Mai 2021

Die Landesregierung hat am 13. Mai 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 14. Mai 2021

Wesentliche Änderungen sind dabei:

  • Öffentliche und private Sportanlägen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen ist mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt
  • Anfänger Schwimmkurse sind erlaubt
  • bei Veranstaltungen im Zusammenhang mit Todesfällen wie Beerdigungen, Aussegnungen und Urnenbeisetzungen entfällt die Teilnehmerbegrenzung

Zum 14. Mai 2021 gilt in Baden-Württemberg ein Stufenplan zur schrittweisen Öffnung bestimmter Einrichtungen und Aktivitäten. Die erste Stufe gilt, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Sinkt die 7-Tage-Inzidenz in den darauffolgenden 14 Tagen weiter, gelten die Öffnungen der Stufe 2. Nach weiteren 14 Tagen mit einer sinkenden Inzidenz gibt es in der Stufe 3 weitere Öffnungen in dem jeweiligen Stadt- oder Landkreis.

In Stadt- und Landkreisen, in denen bereits in den fünf Werktagen vor dem 14. Mai die 7- Tage-Inzidenz unter 100 lag können frühestens ab dem 15. Mai die Schritte der 1. Öffnungsstufe umgesetzt werden.

Dazu zählen unter anderem:

  • Kulturveranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Besuchern
  • Profisportveranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Zuschauern
  • Kurse in Volkshochschulen und anderen Bildungseinrichtungen können in geschlossenen Räumen mit maximal 10 Personen, im Freien mit maximal 20 Personen stattfinden
  • Betriebskantinen dürfen wieder öffnen
  • Museen, Galerien und Gedenkstätten dürfen wieder öffnen
  • Beherbergungsbetriebe dürfen wieder touristische Gäste empfangen
  • Gastronomie darf zwischen 6 Uhr und 21 Uhr öffnen. Das gilt sowohl für die Innen- als auch für die Außengastronomie

Einen Überblick über die aktuellen Regeln und die Corona Verordnung können Sie hier einsehen:

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)

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