Änderungsverordnung Corona-Verordnung Studienbetrieb ab dem 12.01.2022

Das Wissenschaftsministerium hat die Corona-Verordnung des Landes zum Studienbetrieb mit Wirkung zum 12. Januar 2022 angepasst.

Wichtige Punkte sind:

  • Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP-2Maske oder vergleichbarer) in geschlossenen Räumen
  • Die eingeführten Regelungen der Alarmstufe II sind bis einschließlich dem 1. Februar 2022 verlängert
  • Die Maßnahmen der Corona-Verordnung Studienbetrieb sind bis einschließlich dem 9. Februar 2022 verlängert

Die Vollversion der Corona-Verordnung können Sie hier nachlesen:

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