Das Wissenschaftsministerium hat die Corona-Verordnung des Landes zum Studienbetrieb mit Wirkung zum 12. Januar 2022 angepasst.
Wichtige Punkte sind:
- Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP-2Maske oder vergleichbarer) in geschlossenen Räumen
- Die eingeführten Regelungen der Alarmstufe II sind bis einschließlich dem 1. Februar 2022 verlängert
- Die Maßnahmen der Corona-Verordnung Studienbetrieb sind bis einschließlich dem 9. Februar 2022 verlängert
Die Vollversion der Corona-Verordnung können Sie hier nachlesen: