Um flexibel auf steigende Infektionszahlen reagieren zu können, hat das Sozialministerium Baden-Württemberg in einem Erlass geregelt, welche Maßnahmen die Kreise bei einer Überschreitung der 35er bzw. der 50er Inzidenz (neu festgestellte Infektionen in den letzten 7 Tage auf 100 000 Einwohner) ergreifen sollen bzw. müssen. Details finden Sie hier:
Flexible Maßnahmen des Sozialministeriums Baden-Württemberg gegen steigende Infektionszahlen
- Veröffentlicht am: Oktober 26, 2020
- Kategorien: Corona, Sonderverordnungen
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