Wohnraum schaffen in denkmalgeschützten Gebäuden: Land startet neues Förderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“

Anfang Mai hat die CDU-Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, das neue Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit dem von der Landesdenkmalpflege konzipierten Förderprogramm will die Landesregierung die Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden unterstützen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

„Es gibt bereits zahlreiche gelungene Beispiele dafür, wie man in Kulturdenkmalen Wohnraum schaffen kann“, so Razavi. „Diese Projekte unterstützen wir im Rahmen unserer klassischen Denkmalförderung Jahr für Jahr. Jetzt wollen wir noch eine Schippe drauflegen: Wir wollen mit diesem neuen Sonderprogramm bereits die Erstellung von entsprechenden Konzepten finanziell unterstützen und die Umsetzung besonders spannender Projekte verstärkt fördern.“

Der Landtagsangeordnete Dr. Albrecht Schütte aus dem Wahlkreis Sinsheim ergänzte: „Mit diesem Programm wollen wir mehrere Aspekte ganzheitlich miteinander verbinden: zeitgemäße Nutzung in Kulturdenkmalen ermöglichen und gleichzeitig historischen Gebäudebeständen einen neuen Lebenszyklus geben.“ Aus energiepolitischer Sicht könnten so Energie und CO2 eingespart werden.

Schütte betonte weiter: „Gemeinden, Landkreise und Eigentümer werden mit dem Programm beim Erhalt ihrer Gebäudesubstanz und dem Erhalt historisch gewachsener Ortsbilder unterstützt. Diese Kombination ist in vielerlei Hinsicht zukunftsweisend, weil sie nachhaltig im besten Sinne ist. Darum möchten wir seitens des Landes einen finanziellen Beitrag zum Gelingen dieser Projekte leisten.“

Hintergründe und Weiterführende Informationen

Das Programm hat ein Gesamtvolumen von zwei Millionen Euro für die Jahre 2022 und 2023. Damit gefördert werden können zum einen Konzepte zur denkmalverträglichen Wohnnutzung von Kulturdenkmalen (Instandsetzung, Umnutzung oder Ausbau). Bis zu 20 000 Euro an Förderung ist hier möglich. Zum anderen ist mit dem Sonderprogramm die Förderung sogenannter „Leuchtturmprojekte“ bis zu einer Summe von 300 000 Euro möglich.

 Die Gemeinden und Landkreise sind herzlich eingeladen, sich für das Sonderprogramm und damit das Wohnen im Kulturdenkmal zu engagieren. Für entsprechende Maßnahmen (beispielsweise Information, Beratung, Veröffentlichung) gibt es bis zu 10 000 Euro vom Land, den sogenannten Multiplikatoren-Bonus.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/wohnraum-schaffen-in-denkmalgeschuetzten-gebaeuden-1/#:~:text=Das%20Land%20startet%20das%20neue,zwei%20Millionen%20Euro%20zur%20Verf%C3%BCgung.

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