Landtagsabgeordneter Dr. Albrecht Schütte (CDU) im Austausch mit Leitung und Bewohnern der Lebenshilfe Sinsheim e.V.

Die Weihnachtszeit ist auch die Zeit um „Danke“ zu sagen. Dazu kam der Sinsheimer Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte zur Lebenshilfe Sinsheim. Zum Auftakt traf sich Schütte zum Gespräch mit Roland Bauer, Geschäftsführer der Lebenshilfe Sinsheim, sowie Markus Hertner, Leiter der Werkstatt. Beide schilderten die aktuellen Herausforderungen in der Werkstattarbeit, wie etwa die Diskussion um Löhne in Behindertenwerkstätten. Herr Hertner unterstrich, wie wichtig für die Werkstattbeschäftigten der strukturierte Tagesablauf und die Wertschätzung ihrer Arbeit ist. „Am Ende des Tages stolz darauf zu sein, was man geschaffen hat, ist für die Menschen hier auch ein wichtiger Baustein“, erklärte Hertner. Klar ist aber auch, dass Werkstätten für behinderte Menschen zunehmend unter Druck stehen: Sie sollen einerseits auf die Menschen zugeschnittene Teilhabeangebote zur Verfügung stellen und andererseits wirtschaftlich arbeiten. Schütte bedankte sich bei Hertner und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Werkstatt, die für die Arbeitsstruktur und gleichzeitig für Aufträge aus der Industrie sorgen.

Die Lebenshilfe Sinsheim leiste für die Arbeit und darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe.  Die Arbeit hier vor Ort zeige, dass es nicht nur auf gesetzliche Rahmenbedingungen ankomme, sondern darauf, wie wir diesen Menschen ein erfülltes und selbstbestimmtes Leben ermöglichen können, so Schütte.

Ein zentrales Thema der Diskussion war auch das Bundesteilhabegesetz, dessen Ziel – eine bessere Teilhabe und Inklusion – zwar grundsätzlich von allen begrüßt wurde, während die Umsetzung jedoch durch eine erhebliche Zunahme des Bürokratieaufwands erschwert wird. Auch müsse, so Herr Bauer, die Politik inklusiver werden. Als Beispiel nannte er die neue inklusive Kindertagesstätte Abenteuerland der Lebenshilfe Sinsheim. Für den Bereich des Schulkindergartens gelten ganz andere gesetzliche Regelungen als für den Bereich der Kindertagesstätte. Solche rechtlichen Unterschiede führen in der Praxis zu zusätzlichen Hürden.

Nach der Besprechung besuchte Schütte eine nahegelegene Wohngruppe der Einrichtung, um an der dort stattfindenden Adventsfeier teilzunehmen. Dabei wurde deutlich, dass bei der Lebenshilfe nicht nur die notwendige Betreuung im Vordergrund steht, sondern auch der Sinn für Gemeinschaft.

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