84.000 Euro für den kommunalen Sportstättenbau im Wahlkreis Sinsheim

Mit 84.000 Euro fördert das Land die Umwandlung des Hartplatzes Michelfeld in einen Kunstrasenplatz im Ort Angelbachtal. Insgesamt werden im Jahr 2018 114 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von rund 17,7 Millionen Euro unterstützt, teilten die beiden Landtagsabgeordneten Hermino Katzenstein (GRÜNE) und Dr. Albrecht Schütte (CDU) mit. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei baden-württembergischen Sportbünde verständigt.

„Die Förderzusage für die Umwandlung des Hartplatzes Michelfeld in einen Kunstrasenplatz im Ort Angelbachtal hilft gezielt den Vereinen vor Ort und kommt der heimischen Bauwirtschaft und dem örtlichen Handwerk zugute. Die Landesförderung leistet einen entscheidenden Beitrag, vorhandene Sportstätten zu modernisieren und neue Projekte in Angriff zu nehmen. Davon profitieren insbesondere Schulen und Vereine. Eine gut ausgebaute und in Schuss gehaltene Infrastruktur sichert ein vielfältiges Sportangebot für Kinder und Bürger und bietet das Potential, es weiter zu entwickeln“, so der Landtagsabgeordnete Katzenstein.

„Die finanzielle Unterstützung beim Sportstättenbau ist ein wichtiges Signal für den Sport im Land“, so der Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte (CDU), der sich im Finanzausschuss des Landtages für eine Fortsetzung der Mittel im Solidarpakt Sport III eingesetzt hat. „Sportanlagen sind ein Ort der Begegnung, des sportlichen Wettkampfs und der Gemeinschaft. Mit gut ausgestatteten und modernisierten Sportstätten unterstützen wir die Kommunen und schaffen so die Voraussetzung für attraktive Sportangebote.“

Förderfähig sind der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse sind an die Voraussetzung gebunden, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die Hallen und Anlagen sollen sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetreib von Sportvereinen geeignet sein. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben.

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