Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen in der Krise online: Nach der Soforthilfe, die die Monate März bis Mai abgedeckt hat, gibt es inzwischen weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Firmen, die nach wie vor in einer existenzbedrohenden Lage sind. Der jeweilige Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann für ein Unternehmen Überbrückungshilfe vom Bund beantragen. Die Vorlage findet sich hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html.
Das Land ergänzt diese Überbrückungshilfen in einigen Punkten. Diese Information findet sich hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-stockt-corona-ueberbrueckungshilfe-des-bundes-auf-1/ Für Gastronomie und Hotellerie gibt es seit einigen Tagen ein spezielles Programm des Landes Baden-Württemberg, wozu die Informationen auf der Homepage des Landeswirtschaftsministeriums zu finden sind: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/
In wenigen Tagen wird zudem ein spezielles Programm für Reisebusse in Höhe von 40 Millionen Euro in Baden-Württemberg online gestellt. In jedem Fall ist mit dem Steuerberater zu besprechen, welches Programm für einen speziellen Betrieb beantragt werden sollte.