Weitere Beteiligung des Landes an entfallenden Elternbeiträgen bei nicht geleisteten Betreuungsstunden in Kinderbetreuungseinrichtungen

Land und Kommunen wollen Eltern für die Zeit des Corona-Lockdowns in den Kitas die Gebühren zurückerstatten. Dafür stellt das Land Baden-Württemberg aus der Rücklage für Haushaltsrisiken 54 Mio. Euro zur Verfügung. Die Kostenbeteiligung des Landes umfasst auch eine zusätzliche Pauschale für die flexible Nachmittagsbetreuung und die verlässliche Grundschule im öffentlichen Bereich. Eltern, die ihre Kinder in die Notbetreuung geschickt haben, haben demnach keinen Anspruch auf eine Erstattung.

Wesentliche Eckpunkte:

  • Das Land strebt für die Zeit vom 11. Januar bis 22. Februar 2021 eine Gebührenerstattung an und trägt dabei 80 % der nicht erhobenen bzw. zu erstattenden Gebühren und Elternbeiträge. Die kommunale Seite übernimmt 20 %.
  • Das Land beteiligt sich an den ausgefallenen Betreuungsangeboten mit pauschalen Erstattungen an die Kommunen in Höhe von 54 Mio. Euro.
  • Die Erstattung gilt auch für Kindertageseinrichtungen von kirchlichen oder anderen privaten Trägern. Allerdings werden hier die kommunalen Tarife zugrunde gelegt.

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