Verwaltungsgerichtshof kippt nächtliche Ausgangssperre

Der Verwaltungsgerichtshof hat heute (8. Februar 2021) dem Eilantrag einer Bürgerin aus Tübingen stattgegeben und damit die nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg aufgehoben. Die Vorschrift in der Corona-Verordnung des Landes, die die nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr morgens regelt, ist damit mit Wirkung ab dem 11. Februar 2021 außer Vollzug gesetzt worden.

Wichtig: Sie findet in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag letztmalig Anwendung.

Der Senat argumentiert in seiner Begründung, dass die Regelung die gesetzlichen Voraussetzungen zuletzt nicht mehr erfüllt habe. Zudem müsse die Landesregierung prüfen, ob diese Ausgangsbeschränkungen landesweit angeordnet werden müssten oder ob differenziertere, am regionalen Infektionsgeschehen orientierte Regelungen in Betracht kämen.

Das ausführliche Urteil finden Sie hier:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg – Corona-Verordnung: Nächtliche Ausgangbeschränkungen ab Donnerstag außer Vollzug; Erfolgreicher Eilantrag gegen Corona-Verordnung (justiz-bw.de)

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