Übersicht zu den Verordnungen zu Corona in Baden-Württemberg

Mit Gültigkeit vom 1. Juli 2020 hat die baden-württembergische Landesregierung die Corona Regelungen deutlich vereinfacht.

Die allgemeine Corona-Verordnung findet sich hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/200623_Corona-Verordnung.pdf

Die Struktur der Verordnung ist so angepasst worden, dass allgemeine Regelungen am Anfang stehen und im Anschluss speziellere Regeln folgen. Die Anzahl der speziellen Verordnungen ist deutlich reduziert worden. So entfällt etwa die Gastronomie-Verordnung, es gelten für Gaststätten dann die Regeln der allgemeinen Verordnung.

Zusätzliche Verordnungen finden Sie hier:

Corona-Verordnung Kunst- und Jugendmusikschulen in ihrer ab 1. Juli gültigen Fassung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-verordnung-fuer-musik-kunst-und-jugendkunstschulen/ Corona-Verordnung Sport in ihrer ab 1. Juli gültigen Fassung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-corona-verordnung-sport-ab-1-juli/

Corona-Verordnung Bäder und Saunen in ihrer ab 1. Juli gültigen Fassung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/coronavo-baeder-und-saunen

Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (Besuchsregeln) in ihrer ab 1. Juli gültigen Fassung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/corona-verordnung-vulnerable-einrichtungen/

Corona-Verordnung Beherbergungsverbot in ihrer ab 26. Juni geltenden Fassung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/coronavo-beherbergungsverbot/

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