Informationen zur Überbrückungshilfe III

Mit der Überbrückungshilfe III verlängert der Bund die Hilfsmaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie und unterstützt damit direkt und indirekt vom Lockdown betroffene Unternehmen. Insbesondere Solo-Selbstständige, die bisher kaum einen finanziellen Ausgleich erhalten haben, können hiervon profitieren.

Der Antrag ist in Kürze auf der Seite des Bundesfinanzministeriums abrufbar:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/ueberbrueckungshilfe-lll.html

Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums finden Sie detaillierte Informationen darüber, ob

  • Sie antragsberechtigt sind
  • wieviel Ihnen erstattet wird
  • was genau Ihnen erstattet wird
  • wie Sie die Anträge stellen können
  • ab wann Sie die Anträge stellen können und ab wann die Auszahlung beginnt
  • wo und wie schnell die Anträge bearbeitet werden
  • ob zuviel gezahlte Zuschüsse gegebenfalls zurückgezahlt werden müssen

Und noch viele weitere Informationen.

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