Mit der Überbrückungshilfe III verlängert der Bund die Hilfsmaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie und unterstützt damit direkt und indirekt vom Lockdown betroffene Unternehmen. Insbesondere Solo-Selbstständige, die bisher kaum einen finanziellen Ausgleich erhalten haben, können hiervon profitieren.
Der Antrag ist in Kürze auf der Seite des Bundesfinanzministeriums abrufbar:
Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums finden Sie detaillierte Informationen darüber, ob
- Sie antragsberechtigt sind
- wieviel Ihnen erstattet wird
- was genau Ihnen erstattet wird
- wie Sie die Anträge stellen können
- ab wann Sie die Anträge stellen können und ab wann die Auszahlung beginnt
- wo und wie schnell die Anträge bearbeitet werden
- ob zuviel gezahlte Zuschüsse gegebenfalls zurückgezahlt werden müssen
Und noch viele weitere Informationen.