Stuttgart/Sinsheim. Anlässlich der Bekanntgabe der zweiten Tranche baden-württembergischer Schulen, die in das Startchancen-Programm aufgenommen werden, unterstreicht der örtliche Abgeordnete Dr. Albrecht Schütte MdL die Bedeutung der Weiterentwicklung des Programms und insbesondere die Ausweitung auf die Theodor-Heuss-Schule in Sinsheim.
„Zusätzlich zu den 226 Schulen, die bereits für das laufende Schuljahr in das Startchancen-Programm aufgenommen wurden, erhalten ab dem kommenden Schuljahr 2025/2026 insgesamt 314 weitere Schulen eine Förderung für verschiedenste pädagogische, personelle und bauliche Maßnahmen“, erklärt der Sinsheimer Abgeordnete Dr. Albrecht Schütte und freut sich, dass davon auch die Theodor-Heuss-Schule in Sinsheim profitiert. In den kommenden zehn Jahren erhält sie Unterstützung aus den „Startchancen-Mitteln“ des Bundes und des Landes.
„Das Startchancen-Programm unterstützt mit seinen drei Säulen ganz gezielt eine förderliche Lernumgebung sowie bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung und die Einrichtung multiprofessioneller Teams an den Startchancen-Schulen. So können Schulen mit einem hohen Anteil an sozioökonomisch benachteiligten Schülerinnen und Schülern die Lernbedingungen und die Unterrichtsqualität gezielt verbessern und die Kinder und Jugendlichen ganzheitlich fördern. „Über eine Laufzeit von zehn Jahren stellt der Bund dem Land Baden-Württemberg bis 2034 jährlich über 131 Millionen Euro für das Startchancen-Programm bereit. Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich mit einem Ko-Finanzierungsbeitrag in derselben Höhe“, führt Schütte aus.
„Wir sind der Überzeugung, dass das Programm einen wichtigen Beitrag dazu leisten wird, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit in unserem Land zu verbessern den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg weiter aufzubrechen. Allerdings beginnt Bildungsgerechtigkeit bereits mit der Förderung der elementaren Kompetenzen unserer Kinder in den Kindertageseinrichtungen“, betonen Schütte als finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion und Andreas Sturm (CDU, Schwetzingen) als sein bildungspolitisches Pendant. Daher hat die Landesregierung auch das Sprachförderkonzept „,SprachFit‘ – Auf den Anfang kommt es an“ aufgelegt, damit Kinder zukünftig schulbereit in die Grundschule kommen. „Wir wollen die Zahl der Grundschulkinder, die die Mindeststandards im Lesen, Schreiben und Rechnen verfehlen, ebenso wie die Anzahl der Jugendlichen ohne Abschluss deutlich reduzieren. Hierfür strebt die CDU in den Koalitionsverhandlungen im Bund eine bürokratiearme Weiterentwicklung des Startchancen-Programms an, das möglichst auf weitere Einrichtungen und Schulen ausgeweitet werden soll“, blicken Schütte und Sturm zuversichtlich in die Zukunft.
Informationen zu Kriterien und Maßnahmen des Startchancen-Programms:
Die erste Säule des Programms unterstützt mit einem Investitionsprogramm bauliche Maßnahmen für beispielsweise Kreativ- und Lernlabore, Multifunktionsräume, Werkstätten und Ateliers – auch unter Einbindung hybrider und digitaler Elemente. Außerdem können mit den Mitteln auch Besprechungsräume oder Bewegungs- und Sportmöglichkeiten bzw. Erholungs- und Rückzugsräume geschaffen werden. Auch die Investition in nachhaltige und lernförderliche Ausstattung, wie flexibles Mobiliar, ist Teil der Förderung. Die zweite Säule für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung soll für Maßnahmen zur Stärkung der Basiskompetenzen und der sozial-emotionalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden. Zudem unterstützt diese Säule die Weiterqualifizierung des pädagogischen Personals und beispielsweise die Befähigung zur persönlichkeitsfördernden Begleitung von Schülerinnen und Schülern. Auch auf Verwaltungsebene sollen die Mittel Synergieeffekte schaffen und die Zusammenarbeit aller am Bildungsgeschehen Beteiligten verbessern. Die dritte Säule des Programms dient der Einrichtung multiprofessioneller Teams mit pädagogischen Assistenten, die die Lehrkräfte im Unterricht bei der fachlichen Förderung vor allem in den Fächern Mathematik und Deutsch bzw. Sprachbildung unterstützen sollen. Außerdem kann diese Säule den Startchancen-Schulen auch Unterstützung im Bereich Schulsozialarbeit ermöglichen.
Die Kriterien für die Auswahl als Startchance-Schule richteten sich unter anderem nach dem Anteil der Kinder und Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften, mit Migrationshintergrund oder weniger als 100 Büchern im Haushalt. Für berufliche Schulen soll künftig außerdem die Armutsgefährdungsquote einbezogen werden. Bei weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg zählen auch die Ergebnisse des förderdiagnostischen Verfahrens „Lernstand 5“. Ist eine Schule für das Startchancen-Programm ausgewählt, ist die Teilnahme über den gesamten Zeitraum verpflichtend.