Testungen an Schulen sowie beim Personal in Kitas werden bis Ostern fortgesetzt

Die Testungen an Schulen sowie beim Personal in Kitas und in der Kindertagespflege werden vorerst bis zu den Osterferien fortgesetzt. Das gab die Landesregierung im Zuge der Anpassung der Corona-Verordnung des Landes am 8. Februar 2022 bekannt und stellt für die nötigen Tests knapp 95 Mio. Euro bereit.

Die Teststrategie wird aber leicht angepasst. Nicht mehr testen lassen müssen sich künftig auch Schülerinnen und Schüler sowie das Personal in Schulen, in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege, die frisch geimpft sind oder genesen sind. Bislang hatte man nur bei Geboosterten auf die Tests verzichtet. Dafür stellt das Land künftig allen Schülerinnen und Schülern und auch allen Lehrkräften zwei Tests pro Woche zur Verfügung, wenn sie sich freiwillig testen lassen möchten.

Nicht quarantänebefreite Schülerinnen und Schüler sollen weiterhin dreimal pro Woche getestet werden, sofern dies über einen Selbsttest erfolgt. Erfolgt die Testung über die ebenfalls vom Land geförderten PCR-Pooltests, bleibt es bei einer zweimaligen Testung pro Woche. Falls in einer Klasse/Gruppe ein positiver Corona-Fall auftritt, müssen sich alle nicht quarantänebefreiten Schülerinnen und Schüler dieser Klasse/Gruppe an fünf Schultagen täglich testen. Nicht quarantänebefreites Lehrpersonal soll sich weiterhin fünfmal die Woche testen.

Nicht mehr testen lassen müssen sich künftig, bzw. „quarantänebefreit“ sind

  • Personen, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt,
  • genesene Personen, deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt,
  • geimpfte Personen, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder
  • genesene Personen, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist.

Die Corona Verordnung Schule soll hierzu zeitnah angepasst werden.

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