Steuerliche Entlastung für Vereine

Baden-Württemberg bringt entsprechenden Antrag in den Bundesrat ein

Baden-Württemberg ist ein Ehrenamtsland: Fast jeder Zweite engagiert sich unentgeltlich. Mit einem Antrag im Bundesrat zur Vereinfachung im Steuerrecht will die Landesregierung das freiwillige Engagement der vielen Vereine unterstützen. „Die Initiative soll gemeinnützige Organisationen finanziell stärken und von Verwaltungsaufwand entlasten“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. Zwar gilt prinzipiell, dass Vereine und gemeinnützige Organisationen bei ihren Tätigkeiten auf Basis ihrer Satzung von den Ertragssteuern befreit sind.

Eine Ausnahme stellt allerdings der sogenannte wirtschaftliche Geschäftsbetrieb dar, also wenn beispielsweise ein lokaler Kulturverein auf dem Marktplatz ein Sommerfest mit Getränke- und Speisenverkauf veranstaltet. Auf die Gewinne aus dem Verkauf fällt Körperschafts- und Gewerbesteuer an. Für diese Fälle gilt bisher eine Steuerfreigrenze bis 35.000 Euro Einnahmen im Jahr. Diese Grenze will Baden-Württemberg mit dem Entschließungsantrag auf 45.000 Euro hochsetzen, um die Vereine zu entlasten.

Der Antrag wurde heute (Freitag, 06.07.2018) in den Bundesrat eingebracht. Der Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte (CDU) begrüßte diese Initiative mit den Worten: „Gemeinnützige Organisationen leisten einen erheblichen Beitrag für unser Gemeinwesen. Ehrenamtliches Engagement zu besteuern, halte ich für kontraproduktiv.“

Die Freigrenze für gemeinnützige Vereine ist in der Abgabenordnung (§ 64 Absatz 3) geregelt. Zuletzt wurde sie zum 1. Januar 2007 von 30.687 Euro auf 35.000 Euro erhöht. Bei Sportveranstaltungen beginnt die Steuerpflicht, wenn die Einnahmen 45.000 Euro übersteigen. Mit dem baden-württembergischen Vorstoß lägen die Besteuerungsgrenzen für alle Vereinsveranstaltungen gleichauf.

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