„Selbstredend ist klar, dass Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg nicht zu Waffen oder Waffensystemen forschen, die völkerrechtlich verboten sind. Ebenso klar ist aber auch, dass wir als Politik in der Pflicht stehen, unsere Soldatinnen und Soldaten, die als Parlamentsarmee auf Grundlage eines Mandats des Bundestags in Einsätze geschickt werden, bestmöglich auszurüsten. Damit sollte dann konsequenterweise auch die hierzu notwendige Forschung und Entwicklung von modernen Waffensystemen in Deutschland – insbesondere in Kooperation mit unseren Partnern in der EU und der NATO – einhergehen. Einschränkungen der Forschung nur in Deutschland führen zu einer Schwächung unserer Streitkräfte gegenüber anderen Armeen, zum Beispiel aus China oder Russland. Zudem werden wir abhängig vom Import von Waffen aus anderen Ländern und verlieren an Glaubwürdigkeit gegenüber unseren Bündnispartnern. Daher halte ich als wissenschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion eine Zivilklausel, wie sie an manchen Hochschulen in unserem Land noch existent ist, nicht für zielführend. Insbesondere seit dem 24. Februar 2022 müssen wir konstatieren, dass wir unsere Freiheit und unser Land nur in Zusammenarbeit mit unseren Bündnispartnern und im Zweifelsfall leider auch nur mit modernen Waffen verteidigen können. Künftig sollten wir daher auch einen stärkeren Fokus auf die Frage legen, welche Forschungsergebnisse in bestimmten Bereichen nur noch bei uns im Land genutzt beziehungsweise lediglich mit unseren Bündnispartnern ausgetauscht werden sollten.“
Statement Dr. Albrecht Schütte MdL zur Zivilklausel
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