Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat am Freitag, 07. Juni, weitere Unternehmen in die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ aufgenommen. Aus diesem Anlass hebt Dr. Albrecht Schütte, CDU-Landtagsabgeordneter des Wahlkreises Sinsheim-Neckargemünd-Eberbach, die Bedeutung des ländlichen Raums als Heimat vieler Weltmarktführer hervor.
„Die Wettbewerbsfähigkeit und damit auch der Wohlstand unseres Landes hängen maßgeblich von innovativen Unternehmen ab, die in ihrer Branche die Technologieführerschaft erreicht haben. Dabei zielt das Förderprogramm darauf ab, die Innovationsausgaben gezielt zu steigern, um neue Arbeitsplätze zu schaffen, nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern und den technologischen Fortschritt voranzutreiben. Besonders in Zeiten wirtschaftlicher Krisen ist es entscheidend, kleine und mittelständische Unternehmen zu unterstützen. Es freut mich daher sehr, dass die Firma GPA GmbH aus Sinsheim und CCI Fördertechnik GmbH aus Waibstadt in die Förderlinie aufgenommen worden sind.“, betont Schütte.
Die Fördermittel stammen aus dem landeseigenen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die ausgewählten Unternehmen können nun ihre konkreten Förderanträge bei der L-Bank, der Förderbank des Landes, einreichen.
Hintergrundinformationen:
Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021-2027 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen und Klimaschutz.
Mit der Förderlinie ,Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ spricht das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz aufweisen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind. Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Projekte, die einen erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leisten, können einen Zuschuss von bis zu 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Weitere Informationen zum Förderprogramm,Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ finden Sie unter
Informationen zum Thema Bioökonomie finden Sie unter
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/biooekonomie-und-innovation