Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Mit dem Förderprogramm können Schulen schnell Dinge anschaffen, die sie aufgrund der Pandemie dringend benötigen.“
Mit einem Schulbudget will das Kultusministerium alle Schulen im Land noch stärker dabei unterstützen, gut durch die Pandemie zu kommen und die aktuellen Herausforderungen vor Ort besser bewältigen zu können. Das Land stellt für dieses besondere Förderprogramm 40 Millionen Euro zur Verfügung. Es ergänzt den bisherigen Maßnahmenkatalog nun um eine weitere Hilfestellung. Das Förderprogramm ist Teil des Nachtragshaushalts 2020/2021 und fokussiert Investitionen im Schwerpunkt Digitalisierung sowie Investitionen in raumlufthygienische Maßnahmen zur Gesunderhaltung an Schulen, insbesondere für CO2-Sensoren, mobile Luftreinigungsgeräte oder andere geeignete technische Anlagen, die das regelmäßige Lüften unterstützen oder einen ausreichenden Luftaustausch sicherstellen. Dr. Albrecht Schütte, der in seiner Heimatgemeinde Bammental auch Gemeinderat ist, begrüßt diese Lösung: „Vor-Ort wissen die Schulträger am besten, wo der Schuh drückt und Handlungsbedarf besteht. Mit den Mitteln des Kultusministerin können wir jetzt handeln.“
„Die Schulträger entscheiden im Benehmen mit den Schulleitungen, ob und wo die Schulen beispielsweise bei der Digitalausstattung zusätzlichen Bedarf haben. Sie können aber auch Luftreinigungsgeräte, CO2-Sensoren oder andere Dinge anschaffen, die sie dringend benötigen, um gut durch die Pandemie zu kommen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und fügt an: „Das enge Miteinander von Land und Schulträgern zeichnet unsere Schullandschaft in Baden-Württemberg aus und hat uns stets stark gemacht. Mit diesem Förderprogramm leisten wir als Landesregierung einen weiteren Beitrag, um unsere Schulen zu unterstützen. Dabei ist es mir wichtig, dass im Interesse der Schulen individuell, schnell und unbürokratisch auf Bedürfnisse vor Ort reagiert werden kann.“ Um die Schulen schnellstmöglich zu unterstützen und das Prozedere zu beschleunigen, ist es nicht notwendig, einen Förderantrag zu stellen. Das Kultusministerium stellt die Mittel für solche Anschaffungen ab Dezember 2020 bereit, die Schulen können diese bis zum Ende des Förderzeitraums am 31. Juli des kommenden Jahres einsetzen. Es können dabei auch Maßnahmen gefördert werden, die bereits seit Anfang November in der Umsetzung beziehungsweise Planung sind.
Förderlücke im Kampf gegen Corona schließen
Alle etwa 4.500 Schulen im Südwesten erhalten über die Schulträger einmalig einen Grundsockel in Höhe von 3.000 Euro plus einen weiteren Betrag je nach Schülerzahl. Der Zweck dieser Förderung ist es, den finanziellen und gesundheitlichen Herausforderungen, die das Corona-Virus für die Schullandschaft mit sich bringt, mit einer weiteren Maßnahme entgegenzutreten. „Wir wollen mit diesem Programm auch eine Förderlücke schließen und den Schulen vor allem dort unter die Arme greifen, wo sie ihre coronabedingten Sonderausgaben nicht schon durch andere Förderprogramme abdecken können“, sagt Eisenmann und ergänzt: „Das Geld steht zur Verfügung, es wird schnellstmöglich an die Stadt- und Landkreise verteilt, damit die Hilfe schnellstmöglich bei unseren Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und allen weiteren an Schulen tätigen Personen ankommt.“
Ist beispielsweise keine Förderung von Hard- und Software oder digitaler Infrastruktur mit Mitteln aus dem DigitalPakt möglich, so kann das neue Förderprogramm an dieser Stelle ansetzen. Halten die Schulen Investitionen in Geräte oder Anlagen für erforderlich, die das regelmäßige Lüften in den Klassenräumen unterstützen oder einen ausreichenden Luftaustausch sicherstellen, so ist dies ebenfalls möglich.