Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt Ausgangssperre ab 21 Uhr

Aufgrund des Urteils der Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur landesweiten Ausgangssperre ab 20 Uhr obliegt es gemäß eines aktuellen Erlasses des Sozialministeriums nunmehr den Landkreisen und kreisfreien Städten, regionale Ausgangsbeschränkungen zu erlassen.

Die Gesundheitsämter sind danach nunmehr gehalten, eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr mittels Allgemeinverfügung umzusetzen, wenn die 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Stadt- oder Landkreis überschritten ist, ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt und bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist.

Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises beabsichtigt dies momentan und wird eine entsprechende Allgemeinverfügung in Kürze erlassen.

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