Regierungsfraktionen legen Gesetzentwurf zu Wahl- und Stimmrecht von Menschen mit Behinderung für Kommunalwahl vor

Gemeinsame Pressemitteilung der CDU-Landtagsabgeordneten Claudia Martin, Karl Klein, Julia Philippi und Dr. Albrecht Schütte / Gesetzentwurf zu Wahl- und Stimmrecht von Menschen mit Behinderungen unter Betreuung in allen Angelegenheiten

Die Abgeordneten Claudia Martin, Karl Klein, Julia Philippi und Dr. Albrecht Schütte erklärten: „Am 29. Januar 2019 wurde der Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderung unter Betreuung in allen Angelegenheiten vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig erklärt. Um allen betroffenen Mitbürgern eine Teilnahme an den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 und der Landtagswahl 2021 zu ermöglichen, haben die Fraktionen von CDU und Grünen einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, um den Wahlrechtsausschluss von betreuten Menschen mit Behinderung auszusetzen, bis eine entsprechende Neuregelung des Bundestagswahlrechts erfolgt ist.


Im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss erhielt die Initiative der Regierungsfraktionen viel Rückenwind seitens der teilnehmenden Verbände, welche zugleich wichtige Impulse für die reibungslose Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses zur Kommunalwahl im Mai einbringen konnten. Mit Blick auf die Einführung eines inklusiven Wahlrechts muss auch die politische Bildung und Kommunikation Schritt halten. Einfache Sprache, Blindenschrift und sonderpädagogische Ansätze bieten heutzutage zahlreiche Möglichkeiten, auch Menschen mit schwersten Behinderungen eine umfassende politische Willensbildung und Teilhabe zu ermöglichen. Der Bedarf eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten schließt die Fähigkeit zur politischen Willensbildung nicht grundsätzlich aus. Betreute Menschen mit Behinderung sind ein wichtiger Bestandteil unserer baden-württembergischen Gesellschaft und sollen in Zukunft auch an der Wahl ihrer Volksvertreter teilnehmen können.“

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