Regelungen für Schulen und Kitas ab dem 11. Januar 2021- Kultusministerium informiert über weiteres Vorgehen

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 5. Januar 2021 haben sich die Regierungschefs der Länder gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt auf die Verlängerung des bundesweiten Lockdowns bis zum 31. Januar 2021 geeinigt. Davon sind grundsätzlich auch Schulen, Kitas und weitere Betreuungseinrichtungen betroffen. Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat bereits heute Schulen und Einrichtungen mit Schreiben über die konkrete Umsetzung informiert und Orientierungshinweise zur Notbetreuung veröffentlicht.

Schulen und Kitas bleiben zunächst weiterhin geschlossen. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung bleiben geöffnet und können den Betrieb unter Pandemiebedingungen fortführen.

Ziel der Kultusministerin Baden-Württembergs, Dr. Susanne Eisenmann ist es aber, allen Schülerinnen und Schülern auch in Zeiten der Corona-Pandemie gute und verlässliche Bildungsmöglichkeiten zu ermöglichen und zumindest Grundschulen und Kitas im Land ab dem 18. Januar 2021 wieder flächendeckend zu öffnen – sofern dies die Infektionszahlen erlauben. Eine Öffnung ab dem 18. Januar 2021 ist von den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz gedeckt, sofern die Präsenzpflicht ausgesetzt wird. Auch für Abschlussklassen soll es ab dem 18. Januar nach Möglichkeit wieder Präsenzunterricht geben.

Auf den Seiten des Kultusministeriums finden Sie alle weiterführenden Informationen und Orientierungshinweise für die Notbetreuung:

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2021-01-06-Regelungen-Schulbetrieb-nach-Weihnachtsferien

Diese Artikel könnten Ihnen auch gefallen

Sie Wollen Mehr erfahren?

Folgen Sie mir auf meinen sozialen Kanälen